DER VERSORGUNGSAUSGLEICH

Was regelt der Versorgungsausgleich?

Der Versorgungsausgleich regelt die Verteilung der Rentenansprüche untereinander. Der Rentenanspruch, den beide Parteien jeweils für sich erworben haben, wird zunächst gegenüber dem Versorgungsträger errechnet, sodann wird er dem Anspruch des anderen Partners gegenübergestellt und die hälftige Differenz untereinander ausgeglichen. Sie merken dies erst, wenn Sie in Rente gehen und zwar dadurch, dass entweder Ihre eigenen Rentenansprüche gekürzt werden oder sich um die Rentenansprüche des Partners erhöhen, der anlässlich der Scheidung Rentenanwartschaften abgeben musste. Der Versorgungsausgleich wird nicht durchgeführt, wenn die Parteien einen Ehevertrag haben in dem der Versorgungsausgleich ausgeschlossen worden ist oder eine notarielle Regelung über den Versorgungsausgleich geschlossen wurde. Das Gericht wird diese Vereinbarung auf Sittenwidrigkeit hin überprüfen und gegebenenfalls die Genehmigung verweigern. Wird er nicht genehmigt, ist die Vereinbarung zumindest in dieser Hinsicht unwirksam. Die Bundesanstalt für Arbeit (BfA) kann die Kosten jetzt schneller klären als früher. Durch die Einführung eines neuen Computersystems können Ergänzungen des Lebenslaufes – etwa Schulzeugnisse oder Geburtsurkunde für die Kindererziehung – in den Dienststellen direkt vorgenommen werden. Die Berater geben die Daten in den PC ein, nach der Prüfung durch einen weiteren Mitarbeiter wird der Vorgang freigegeben und der entsprechende Bescheid in aller Kürze zugesandt. Wenden Sie sich bitte dazu an die BfA, die mit der Landesversicherungsanstalt (LVA) vernetzt ist.

Welche Bedeutung hat der Zeitpunkt des Scheidungsantrages im Versorgungsausgleich?

Vorausgesetzt, beide Parteien sind sich über die Tatsache der Scheidung einig, so kann es bei erheblichem Altersunterschied der Eheleute von Bedeutung sein, den Scheidungsantrag möglichst spät zu stellen, wenn derjenige, der Rentenansprüche abgeben muss, in einigen Monaten Rentner werden kann. Denn: Zum Zeitpunkt der Scheidung bereits bestehende Ruhestandsbezüge des Verpflichteten werden aufgrund des Versorgungsausgleiches erst gekürzt, wenn der andere Ehegatte ebenfalls Rente bezieht oder den Rentenantrag gestellt hat. Der eine Ehegatte erhält sich dadurch die höheren Altersbezüge bis zu dem Zeitpunkt, in dem der andere Ehegatte ebenfalls den Rentenantrag stellt. Es handelt sich um so genannte „Rentnerprivileg“.

Was ist mit den Kapitallebensversicherungen, die im Versorgungsausgleich zu berücksichtigen sind?

Nur die Lebensversicherungen fallen in den Versorgungsausgleich, bei denen das Rentenwahlrecht ausgeübt wurde. Die übrigen Kapitallebensversicherungen sind im Zugewinnausgleich zu regeln, und zwar mit folgender Maßgabe: Zunächst wird der Zeitwert der Police ermittelt, d.h. der Rückkaufswert sowie die entsprechenden Gewinnteile. Für den Zugewinnausgleich ist die Differenz der Zeitwerte zu Beginn und zum Ende der Ehe maßgebend. Die Wertsteigerung ist in den Zugewinnausgleich einzubeziehen. Muss jedoch der Vertrag gekündigt werden, so kann auch gegebenenfalls der niedrige Rückkaufswert angesetzt werden.

Gibt es derzeit gewichtige Gründe, die Entscheidung des Gerichtes über den Versorgungsausgleich abzutrennen?

Besprechen Sie mit Ihrem Anwalt diese Frage. Sollte beispielsweise bei klärung ausländischer Anwartschaften eine unzumutbare Verzögerung des Verfahrens eintreten, kann in Ausnahmefällen eine Abtrennung erfolgen und schon vor Durchführung des Versorgungsausgleiches geschieden werden.

Was ist eine Abgeltungsklausel?

Vereinbarungen haben immer nur bestimmte Positionen zum Inhalt. Also beispielsweise Ehegattenunterhalt, Hausrat, Zugewinn usw. Durch eine Abgeltungsklausel in einer entsprechenden schriftlichen Vereinbarung kann man festlegen, dass durch diese bekannt oder unbekannt – untereinander abgegolten sind, ohne dass diese Positionen im Einzelnen benannt werden müssen.

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